In den Medien und auch von einigen Verbraucherschützern wird über die Riester-Rente kein gutes Haar gelassen. Doch ist ihr Ruf wirklich so schlecht oder lohnt sich eine Riester-Rente noch? Und wie sieht es mit bestehenden Verträgen aus? Antworten zu diesen und noch weiteren Fragen erhältst du in diesem Beitrag.
HINTERGRUND
Die Riester-Rente wurde im Jahr 2002 eingeführt. Der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester (nach dem die Riester-Rente auch benannt wurde) wollte mit diesem Produkt die Attraktivität der privaten Altersvorsorge steigern und entgegen des sinkenden Rentenniveau (2022 bei unter 50 %) eine Möglichkeit bieten, mit staatlichen Zulagen sowie Steuervorteilen in der Ansparphase die immer größer werdende Rentenlücke zu schließen.
SO FUNKTIONIERT DIE RIESTER-RENTE
Die Riester-Rente gehört zur zweiten Säule des dreisäuligen Altersvorsorgemodells und wird ,wie bereits weiter oben erwähnt, von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Sinn und Zweck der Riester-Rente ist eine lebenslange monatliche Rente zu ermöglichen um das Langlebigkeitsrisiko abzusichern. Dennoch besteht bei der Riester-Rente die Möglichkeit sich zu Rentenbeginn einmalig 30 % des vorhandenen Riester-Kapitals auszahlen zu lassen. Der Rest muss dann als Rente ausgezahlt werden.
Folgende Zulagen gibt es:
- 175 € Grundzulage
- 185 € Kinderzulage für Kinder die BIS zum 01.01.2008 geboren wurden
- 300 € Kinderzulage für Kinder die AB dem 01.01.2008 geboren wurden
- 200 € Berufseinsteigerbonus (wird einmalig gezahlt und wenn du bei Abschluss unter 25 Jahre warst)
Der Versicherer ist dazu verpflichtet dir zu Rentenbeginn deine eingezahlten Beiträge zu garantieren.
WER HAT DIE MÖGLICHKEIT ZU RIESTERN?
Kurz gesagt: NICHT JEDER!
Es wird hierbei zwischen drei förderberechtigten Personenkreisen unterschieden:
- UNMITTELBAR förderberechtigte Personen
- MITTELBAR förderberechtigte Personen
- NICHT förderberechtigte Personen
Zu den unmittelbar förderberechtigten Personen gehören:
- Arbeitnehmer und Azubis
- Bundesfreiwilligendienstleistende/Soldaten
- Studenten mit einem Mini-Job (muss rentenversicherungspflichtig sein)
- Beamte/Richter
- Selbstständige die pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
- Bezieher von Krankengeld aus der Krankenkasse
- Erwerbsgeminderte/Erwerbsunfähige/Dienstunfähige
Zu den mittelbar förderberechtigten Personen gehören:
- Ehegatten von mittelbar förderberechtigten Personen
Es sei denn, der Ehegatte/die Ehegattin gehört zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis und hat selbst eine Riester-Rente.
WIE WIRD DER BEITRAG BERECHNET?
Der Beitrag ist abhängig vom Bruttoeinkommen des Vorjahres. Um die maximale staatliche Zulage zu erhalten müssen wir 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens als Beitrag gezahlt werden. Maximal ist ein jährlicher Beitrag von 2.100 € möglich (= steueroptimierter Beitrag). Diese 2.100 € können über die Anlage „AV“ maximal steuerlich angesetzt werden.
Als Beispiel:
- Bruttoeinkommen Vorjahr: 20.000 €, davon 4 % = 800 € Mindesteigenbeitrag
- 800 € – 175 € (Grundzulage) = 625 € jährlicher, persönlicher Eigenbeitrag
- 625 € / 12 = 52,08 € pro Monat
- Bruttoeinkommen Vorjahr: 60.000 €, davon 4 % = 2.400 € Mindesteigenbeitrag
- es können maximal 2.100 € steuerlich angesetzt werden
- 2.100 € – 175 € (Grundzulage) = 1.925 € jährlicher, persönlicher Eigenbeitrag
- 1.925 € / 12 = 160,42 € pro Monat
Solltest du ein sehr geringes Einkommen haben und dein Beitrag nach Abzug der Zulagen bei 0 € sein, musst du dennoch mindestens 60 € im Jahr in den Riester-Vertrag einzahlen. Dieser Betrag wird auch als Sockelbetrag bezeichnet.
STEUERLICHE BEHANDLUNG
IN DER ANSPARPHASE
Während der Erwerbsphase genießt dein Riester-Vertrag die Vorteile der staatlichen Zulagen sowie den Steuervorteil durch die Absetzbarkeit der Beiträge. Je nach persönlicher und individueller Situation wird geschaut, ob für dich die Zulagen oder die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge mehr Sinn machen. Dieses Vorgehen wird auch als sogenannte „Günstigerprüfung“ bezeichnet. Dabei kommunizieren die Zulagenstelle, das Finanzamt sowie dein Versicherer automatisch miteinander.
IN DER RENTENPHASE
Die Riester-Rente gehört zur zweiten Säule des Altersvorsorgemodells. Dementsprechend unterliegt sie auch der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, dass deine Rentenzahlungen mit deinem später gültigen persönlichen Steuersatz versteuert werden. Der Vorteil dabei ist, dass du höchstwahrscheinlich als Rentner einen deutlich niedrigeren Steuersatz hast als noch zu deiner Erwerbstätigkeit.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit bei einer zu niedrigen Rentenzahlung eine Abfindung zu erhalten. Hierbei kommt es dann zu einer „Fünftelregelung“. Diese kann durchaus Sinn machen, jedoch ist das von deiner persönlichen Situation abhängig.
Bei der Riester-Rente werden keine Sozialversicherungsabgaben fällig. Es sind lediglich die Steuern abzutreten.
AUF DAS MUSST DU ACHTEN
- Kosten des Vertrages (je höher, desto geringer deine Rendite)
- Garantierter Rentenfaktor (zu 100 % garantiert)
- möglichst hohe Aktienquote (höhere Renditechancen)
- Finanzstarker Versicherer (Sicherheit bei Finanzkrisen, Konjunkturschwankungen oder Insolvenz)
ZUSAMMENGEFASST
- die Riester-Rente ist ein Produkt der zweiten Säule des Altersvorsorgemodells
- der Staat fördert Riester-Zahler mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen
- sie lohnt sich für Geringverdiener (Zulagen), Familien mit Kindern (Zulagen), aber auch Besserverdienern (Steuervorteil)
- in der Rentenphase werden keine Sozialabgaben gezahlt
- du erhältst eine lebenslange monatliche Rente mit der Möglichkeit dir zu Rentenbeginn 30 % des Riester-Kapitals einmalig auszahlen zu lassen