Die Krankenversicherung ist eine von wenigen Pflichtversicherungen die es in Deutschland gibt. Sie ist dafür gedacht, dich bei z.B. einer Krankheit oder einem Unfall medizinisch zu versorgen. Innerhalb des Themas „Krankenversicherung“ gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie deine Absicherung aussehen kann. In diesem Beitrag erkläre ich dir die Private Krankenversicherung (PKV), wie sie funktioniert und wer überhaupt das Recht hat sich privat krankenversichern zu lassen.

PS: Das Thema Krankenversicherung zählt wahrscheinlich zu den schwierigsten und kompliziertesten Gebieten rund um das Thema „Versicherungen“. Je nach individuellen Vorstellungen sollten immer berücksichtigt werden, dass das Ziel die „beste medizinische Versorgung“ und somit eine Entscheidung für’s Leben sein sollte.

DIE FUNKTIONSWEISE DER PKV

Wie du bereits gehört hast, ist jeder deutsche Bürger dazu verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben. Die Pflicht sich privat krankenversichern zu lassen gibt es jedoch nicht. Ob du dich für oder gegen eine Private Krankenversicherung entscheidest, ist rein freiwillig und kannst nur du allein Entscheidungen. Um überhaupt diese Wahl zu haben, müssen je nach Berufsstellung unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu aber später mehr.

Die Leistung aus der Privaten Krankenversicherung werden nach tariflichem Umfang reguliert, d.h. es ist vertraglich festgelegt, wann und wie der Versicherer leisten muss und wie bzw. wie nicht.

Der Beitrag richtet sich nach drei Kriterien:

  • Alter
  • Gesundheitszustand
  • tariflicher Umfang

Die eingezahlten Beiträge werden angelegt und verzinst und somit sogenannte Altersrückstellungen gebildet, um die zukünftigen Leistungen zu decken und den Beitrag konstant zu halten.

WER HAT DIE MÖGLICHKEIT EINE PKV ABZUSCHLIESSEN?

BEAMTE

Die erste hier genannte Gruppe sind die Beamten. Bei Beamten beteiligt sich in der Regel der Dienstherr an den Krankheitskosten mit der sogenannten „Beihilfe“. Je nach nach dienstlichen Status und der Familiensituation gibt es unterschiedliche Beihilfesätze, jedoch mindestens 50 %.

  • 50 %, für kein oder ein Kind
  • 70 %, für zwei oder mehr Kinder, Ehegatten, Pensionäre
  • 80 %, für Kinder oder Waisen/Halbwaisen

Für den übrig gebliebenen Teil der Kosten besteht die Pflicht zur Krankenversicherung. Hierfür kommen für Beamte die Private Krankenversicherung oder eine freiwillig gesetzliche Absicherung in Frage. In einigen Bundesländern wird Beamten auch eine „Pauschale Beihilfe angeboten. Dabei beteiligt sich der Dienstherr nicht an den Krankheitskosten, sondern zahlt einen Zuschuss zum Beitrag.

ANGESTELLTE

Um dich als Angestellter privat krankenversichern lassen zu können, musst du mit deinem Jahresarbeitsentgelt mindestens zwölf Monate über die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdienen. Diese liegt im Jahr 2022 bei monatlich 5.362,50 € (64.350 € jährlich). Solltest du mit all deinen regelmäßigen Einkünften über diese Grenze verdienen, hast du die Möglichkeit dich privat oder freiwillig gesetzlich versichern zu lassen.

SELBSTSTÄNDIGE

Unabhängig von ihrem Einkommen haben Selbstständige immer die Möglichkeit eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Jedoch haben auch sie die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich krankenversichern zu lassen. Bei künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten auf freiberuflicher Basis gibt es jedoch eine Ausnahme. Alle Freiberufler dieser Branche unterliegen unter Umständen der Versicherungspflicht in der sogenannten Künstlersozialkasse.

STUDENTEN

Zu Beginn eines Studiums werden Studenten pflichtversichert in der studentischen Krankenkasse. Von dieser Versicherungspflicht kannst du dich aber befreien lassen und hast so die Möglichkeit dich privat krankenversichern zu lassen. Diese Entscheidung gilt dann für die gesamte Studienzeit und kann erst zum Ende des Studiums geändert werden, solltest du dann z.B. als hauptberuflicher Angestellter unter der JAEG verdienen. Für Studenten gibt es auch in der Regel spezielle Studententarife.

WO LIEGT DER UNTERSCHIED ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG?

Private Krankenversicherung (PKV)Gesetzliche Krankenversicherung
bestmögliche medizinische Versorgungmedizinisch notwendige, zweckmäßige, aber ausreichende Versorgung (= wirtschaftlich)
Abrechnung mit dem Arzt: Kostenerstattungsprinzip
Die Rechnung erhältst du vom Arzt direkt, reichst diese bei deiner PKV ein und erhältst das Geld im Anschluss zurück. Es kann aber auch vorkommen, dass du mal in Vorkasse gehen musst.

Je nach Anbieter kann es auch zu sogenannten Beitragsrückerstattungen kommen, d.h. wenn du für einen bestimmten Zeitraum (je nach Unternehmen unterschiedlich) keine Rechnungen einreichst, erhältst du einen gewissen Betrag als Beitragsrückerstattung zurück.
Abrechnung mit der Krankenkasse: Sachleistungsprinzip
Als gesetzlich Krankenversicherter hast du in der Regel eine Chipkarte, welche du bei deinem Arztbesuch abgibst.

Die entstandenen Kosten rechnet der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit deiner Krankenkasse ab.

Beiträge sind abhängig von folgenden Kriterien:
– Alter
– Gesundheitszustand
– tariflicher Umfang

= Äquivalenzprinzip
Beitrag ist abhängig von folgenden Kriterien:
– vom Gesetzgeber festgelegter Beitragssatz
– dein Einkommen


= Solidaritätsprinzip
Die eingezahlten Beiträge werden angelegt und verzinst. Die daraus gebildeten Altersrückstellungen werden genutzt um die zukünftigen Leistungen zu decken und den Beitrag konstant zu halten.

= Kapitaldeckungsverfahren
Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar zur Erbringung der aufgewendeten Leistungen herangezogen. Vereinfacht gesagt: „Oben kommt das Geld rein und unten fließt es wieder heraus.
= Umlageverfahren
VERGLEICH PKV VS. GKV

Für Gesetzlich Krankenversicherte gibt es sogenannte „Fallpauschalen“.

Was heißt das?

Sollte ein Gesetzlich Krankenversicherter aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen bzw. kommen, wird der Patient mit dieser einen Krankheit bzw. diesen einen Unfall nach einem Prinzip behandelt und dafür erhält der Arzt oder das Krankenhaus einen bestimmten Geldbetrag. Ist das dafür vorgesehene Geld für den Patienten aufgebraucht, macht der Arzt bzw. das Krankenhaus ein Minusgeschäft.

Bei Privat Krankenversicherten wird einfach das abgerechnet, was auch wirklich gebraucht wird um den Patienten „wiederherzustellen“.

Des Weiteren hat die PKV auch noch weitere leistungstechnische Vorzüge, wie z.B. die Chefarzt- bzw. Spezialistenbehandlung, einen größeren Therapien- und Hilfsmittelkatalog, etc.

Diese Dinge sind meines Erachtens schöne ergänzende Dinge. Dennoch solltest du dir immer eine Sache bewusst machen. Wenn du an dem Punkt stehst und die Möglichkeit hast dir auszusuchen wie du krankenversichert sein willst, ist ein Punkt der, den die meisten Menschen vernachlässigen: die eigene Gesundheit. Das bedeutet, es geht darum, im Leistungsfall, DIE BESTE MEDIZINISCHE VERSORGUNG ZU ERHALTEN!

ZUSAMMENGEFASST

  • die Wahl ob du dich privat krankenversichern willst ist rein freiwillig, jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden
  • der Beitrag ist abhängig von deinem Alter, deinem Gesundheitszustand und dem tariflichen Umfang (= vereinbarten Leistungen)
  • Ziel sollte die bestmögliche, medizinische Versorgung im Leistungsfall sein (das richtige Motiv)
  • die Wahl der Krankenversicherung sollte eine Entscheidung für’s Leben sein

Es gibt noch viele weitere Aspekte, welche du bei dem Thema zur „Privaten Krankenversicherung“ berücksichtigen und wissen solltest, wie z.B. die Beitragsgestaltung im Alter, die Wechselmöglichkeiten, deine familiäre Situation, und und und.

In diesem Beitrag ging es in erster Linie dir die Arbeitsweise der Privaten Krankenversicherung näher zu bringen. Solltest du mehr über dieses Thema wissen wollen, empfiehlt es sich einen Experten heranzuziehen.