Seit dem 01.01.2009 besteht in Deutschland die Krankenversicherungspflicht, d.h. jeder deutsche Bürger ist dazu verpflichtet eine Krankenversicherung zu besitzen und nachzuweisen. Knapp 90 % der Deutschen sind über die Gesetzliche Krankenversicherung im Krankheitsfall abgesichert. Neben ihr besteht auch die Möglichkeit sich privat krankenversichern zu lassen (extra Beitrag). Wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) funktioniert, wovon der Beitrag abhängt und wie die Leistungen sich zur Privaten Krankenversicherung unterscheiden, all das erfährst du in diesem Beitrag.

SO FUNKTIONIERT DIE GKV

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und zum Arzt gehst, gibst du deine Chipkarte ab und setzt dich ins Wartezimmer. Der Arzt ruft dich nach gegebener Zeit auf und behandelt dich bzw. empfiehlt dir wie du dich weiter verhalten solltest. Du gehst eventuell in die Apotheke und holst dir das vom Arzt verschriebene Medikament. Schön und gut. Zwei Wochen später hörst du von einem Privat Krankenversicherten mit der gleichen Krankheit, jedoch einer komplett unterschiedlichen Behandlung dieser. Wie kann das sein?

In der Gesetzlichen Krankenversicherung erhält jeder, egal ob Student oder Rentner, Arbeitnehmer oder Selbstständiger, die gleichen Grundleistungen. Diese Art der „Gleichberechtigung“ nennt sich Solidaritätsprinzip. Die Grundleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung werden zudem durch das Sozialgesetzbuch V geregelt.

WIE SETZT SICH DER BEITRAG ZUSAMMEN?

Der Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich grundsätzlich an deinem Jahresarbeitsentgelt bzw. deinem Bruttoeinkommen, unter Beachtung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

Folgende Kennzahlen sind bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen:

  • allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
  • + kassenindividueller Zusatzbeitrag: durchschnittlich 1,3 %
  • verminderter Beitragssatz: 14 % (nur für NICHT sozialversicherungspflichtige Personen)
  • Mindestbemessungsgrundlage: 1.096,67 € monatlich
  • Beitragsbemessungsgrenze: 4.837,50 € monatlich

Wie der Beitrag finanziert wird, hängt außerdem von deiner beruflichen Stellung ab.

als ARBEITNEHMER

Normalerweise sind Arbeitnehmer pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Beiträge werden zu jeweils 50 % vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Übersteigt das Jahresarbeitsentgelt jedoch die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (2022: 64.350 € pro Jahr) hast du die Möglichkeit zu wählen, ob du dich privat oder gesetzlich krankenversichern lassen willst. Wenn du dich dann für eine Gesetzliche Krankenversicherung entscheidest, giltst du als freiwillig gesetzlich krankenversichert.

als SELBSTSTÄNDIGER

Als Selbstständiger hast du unabhängig von deinem Einkommen die Wahl zwischen GKV und PKV. Der Beitrag für die Gesetzliche Krankenversicherung richtet sich jedoch auch an deinem Einkommen und wird da du dein eigener Arbeitgeber bist, zu 100 % von dir selbst getragen. Als Grundlage dient hierfür dein Einkommenssteuerbescheid, von welchem der Beitrag berechnet wird.

Als Selbstständiger bist du verpflichtet dein Einkommen jedes Jahr nachzuweisen, damit dein konkreter Beitrag berechnet werden kann. Hierbei kann es auch im Nachhinein zu Nach- bzw. Rückzahlungen kommen.

als STUDENT

Grundsätzlich bist du als Student pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Von dieser Versicherungspflicht kannst du dich jedoch befreien lassen und hast somit die Möglichkeit dich privat krankenversichern zu lassen (gilt dann aber in der Regel für die gesamte Studienzeit). Als Grundlage zur Beitragsberechnung werden die BAföG-Bedarfssätze herangezogen.

Des Weiteren hast du auch die Möglichkeit, bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres kostenlos über eine Elternteil familienversichert zu sein. Je nach individueller Situation musst du schauen was am sinnvollsten für dich ist.

Bei Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herangezogen. Das bedeutet z.B. dein ausgezahltes Gehalt, deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder deine Einkünfte aus deinem Kapitalvermögen.

Nicht sozialversicherungspflichtige Personen haben zudem die Möglichkeit einen sogenannten verminderten Beitragssatz von 14 % zu zahlen, hierbei entfällt jedoch das gesetzliche Krankengeld.

DIE LEISTUNGEN AUS DER GKV

Die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch V geregelt. Sie müssen eine medizinisch notwendige, zweckmäßige, aber ausreichende Versorgung (= wirtschaftlich) gewährleisten. Grundsätzlich gibt es zwischen den verschiedenen Krankenkassen keine großen Leistungsunterschiede. Folgende Leistungen sind bei allen Krankenkassen nahezu identisch:

  • Behandlungen im Krankenhaus
  • Behandlungen beim Zahnarzt
  • Behandlungen beim Psychotherapeuten
  • Krankheitsfrüherkennung
  • Prävention
  • Leistungen bei Schwangerschaft und bei Geburt
  • Leistungen für Kinder
  • Vorsorge
  • Impfungen
  • Krankenpflege
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Versorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln

Einzelne Krankenkassen gewährleisten in bestimmten Bereichen spezielle Boni und Zuschüsse, um ihren Service attraktiver zu gestalten. So legt beispielsweise eine Krankenkasse ihren Fokus auf die Versorgung der Familienmitglieder, ein anderer auf die Behandlung der Zähne. Je nach persönlichen Vorlieben kannst du hier deine Krankenkasse wählen.

UNTERSCHIED ZUR PKV

PKVGKV
Bestmögliche medizinische VersorgungMedizinisch notwendige, zweckmäßig, aber ausreichende Versorgung (= wirtschaftlich)
Abrechnung mit dem Arzt (Kostenerstattungsprinzip)
– Rechnung vom Arzt an dich
– Reichst die Rechnung ein
– Und holst dir das Geld von deiner PKV zurück
– Evtl. in Vorkasse


Abrechnung mit der Krankenversicherung (Sachleistungsprinzip)
– Chipkarte
– Arzt rechnet mit Krankenkasse ab



Beiträge abhängig von drei Kriterien:
– Alter
– Gesundheitszustand
– Tariflicher Umfang

= Äquivalenzprinzip
Beitrag hängt vom Gesetzgeber festgelegten Beitragssatz ab, abhängig vom Einkommen



= Solidaritätsprinzip
Eingezahlten Beiträge werden angelegt und verzinst, d.h. werden Altersrückstellungen gebildet um zukünftige Leistungen zu decken und den Beitrag konstant zu halten

= Kapitaldeckungsverfahren
Oben kommt das Geld rein, unten fließt es wieder heraus – Beiträge werden unmittelbar zur Leistungserbringung herangezogen

= Umlageverfahren

Es gibt noch weitere Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenversicherungssystemen. So können beispielsweise Familienmitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert werden (Familienversicherung), wohingegen du bei einer Privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied gegen einen Zusatzbeitrag mitversichern musst.

AUFNAHME UND WECHSEL DER GKV

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist bis auf wenige Ausnahmen dazu verpflichtet jeden aufzunehmen, egal wie alt dieser ist, wie viel sein Einkommen beträgt oder welche Vorerkrankungen er hat. Wer dies nicht der Fall, würde die gesamte Krankenversicherungspflicht nicht funktionieren.

Wer einen Wechsel seiner Krankenkasse anstrebt hat dazu in der Regel zwei Möglichkeiten.

ORDENTLICHE KÜNDIGUNG

Seit 2021 ist es deutlich einfacher und unkomplizierter geworden die eigene Krankenkasse zu wechseln. Du musst lediglich einen Antrag bei deiner neuen Krankenkasse stellen und mit einer „Kündigungsfrist“ zum Ende des übernächsten Monats endet die Mitgliedschaft bei deiner aktuellen Krankenkasse.

Als Beispiel:

  • Antrag neue Krankenkasse: 14. April
  • Beginn neue Krankenkasse: 01. Juli

Du musst zudem mindestens zwölf Monate bei einer Krankenkasse versichert sein, um diese wieder zu wechseln.

Beim Wechsel von Gesetzlicher Krankenversicherung zu Privater Krankenversicherung musst du jedoch weiterhin eine schriftliche Kündigung verschicken. Hier ist die Kommunikation zwischen den Krankenkassen nicht automatisiert.

SONDERKÜNDIGUNG

Sollte sich der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse erhöhen, hast du ein Sonderkündigungsrecht von erneut zwei Monate zum Ende des Monats. Hierbei ist es jetzt nicht nötig, dass du zwölf Monate bei deiner aktuellen Krankenkasse versichert bist.

ZUSAMMENGEFASST

  • die Krankenversicherungspflicht besteht in Deutschland seit 01.01.2009
  • verdienst du mit deinem Jahresarbeitsentgelt über die Jahresarbeitsentgeltgrenze hast du die Wahl ob du dich freiwillig gesetzlichen oder privat krankenversichern willst
  • zwischen PKV und GKV gibt es viele Unterschiede und du solltest genau schauen, was für dich in deiner persönlichen Situation mehr Sinn macht
  • der Wechsel zwischen den Krankenkasse erfolgt mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, zum Ende des jeweiligen Monats (Beachtung der zwölf Monate Pflichtversicherungszeit)