Die betriebliche Altersvorsorge gehört zur zweiten Säule des Altersvorsorgemodells. Bei der betrieblichen Altersvorsorge baust du dir zusammen mit deinem Arbeitgeber eine zusätzliche Rente auf um die Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Rente und deinen aktuellen Verdienst zu schließen. In diesem Beitrag erfährst du wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, für wen sie sinnvoll ist und was Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon haben.
WER KANN DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE NUTZEN
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit sich eine zusätzliche Rente über eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen.
Keine Möglichkeit diesen Weg der privaten Altersvorsorge zu nutzen haben Beamte und Selbstständige.
SO FUNKTIONIERT DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Bei der betrieblichen Altersvorsorge unterscheidet man in der Regel zwischen der „arbeitgeberfinanzierten“ und der „arbeitnehmerfinanzierten“ betrieblichen Altersvorsorge. Solltest du von deinem Arbeitgeber eine vollständig arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge angeboten bekommen, denke nicht darüber nach, MACHE es!
Kurz gesagt: dein Arbeitgeber schenkt dir Geld.
Wenn wir über die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge sprechen, lautet das Stichwort:
ENTGELTUMWANDLUNG
WAS IST DIE ENTGELTUMWANDLUNG?
Bei der Entgeltumwandlung wird vereinfacht gesagt aus deinem Brutto Netto. Was heißt das jetzt?
Als Beispiel:
Für den Beitrag zu einer betrieblichen Altersvorsorge verzichtest du auf 200 € deines Bruttoeinkommens. Diese 200 € werden als Nettobeitrag in den Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge gepackt. Du selbst sparst also Steuern sowie Sozialabgaben. Dein Arbeitgeber spart sich die Sozialabgaben.
Durch die Entgeltumwandlung können zwar Steuern und Sozialabgaben gespart bzw. in den Vertrag eingezahlt werden, dennoch musst du bedenken, dass sich dein Bruttoeinkommen vermindert, welches die Berechnungsgrundlage für deine spätere gesetzliche Rente ist.
SO BEZUSCHUSST DAS DEIN ARBEITGEBER
Seit dem Jahr 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet einen Zuschuss für neue Verträge im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge mit bis zu 15 % zu bezuschussen. Dieses Gesetz gilt seit dem Jahr 2022 auch für bereits bestehende Verträge.
Damit der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Arbeitgeber muss Sozialabgaben sparen, welche dann an den Vertrag des Arbeitnehmers weitergegeben werden.
- Den vollen Zuschuss gibt es nur, wenn der Arbeitnehmer unter der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung verdient (ACHTUNG: Beitragsbemessungsgrenze WEST)
- Der Arbeitnehmer muss pflichtversichert in der Gesetzlichen Rentenversicherung sein.
Diesen Arbeitgeberzuschuss gilt für drei der fünf Durchführungswege:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
DURCHFÜHRUNGSWEGE
Solltest du über eine betriebliche Altersvorsorge nachdenken, besteht die Möglichkeit zwischen fünf unterschiedlichen Durchführungswegen. Diese wird aber von deinem Arbeitgeber bestimmt und du hast dabei keinerlei Mitspracherecht.
DIREKTVERSICHERUNG
Bei der Direktversicherung eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam gezahlt. Im Leistungsfall sind der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt. Solltest du mit deinem Arbeitgeber über das Thema der betrieblichen Altersvorsorge sprechen, ist er dir verpflichtet, mindestens eine Direktversicherung anzubieten.
PENSIONSKASSE
Eine betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse ähnelt sich mit der einer Direktversicherung. Hier wird ebenfalls eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Der entscheidende Unterschied ist der, dass der Abschluss der Rentenversicherung nicht bei einem Versicherungsunternehmen erfolgt, sondern bei einer rechtlichen selbstständigen Versorgungseinrichtung (= Pensionskasse). Auch hier kann entschieden werden, ob der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer oder beide gemeinsam die Beiträge zahlen.
PENSIONSFONDS
Wenn mehrere Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer durch Pensionspläne regeln lassen, spricht man in der Regel von einem Pensionsfonds. Hierbei handelt es sich um eine vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam gezahlt.
Bei einem Pensionsfonds besteht die Besonderheit, dass die Leistung als lebenslange Rente ausgezahlt werden muss und damit kein Kapitalwahlrecht besteht.
PENSIONSZUSAGE
Bei einer Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgung aus betrieblichen Mitteln zu zahlen, sollte dieser z.B. in Ruhestand gehen, eine Invalidität bescheinigt bekommen oder versterben.
Hier gibt es keinen externen Versorgungsträger. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit über ein Versicherungsunternehmen eine Rückdeckungsversicherung zu beantragen, welche bei Eintritt eines Leistungsfalls greift und der Arbeitgeber darüber seinen Arbeitnehmer bezahlen kann.
Es besteht die Besonderheit, dass der Arbeitgeber die Zahlungen als Pensionsrückstellungen gebildet und in der Bilanz dargestellt werden müssen. Diese reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.
UNTERSTÜTZUNGSKASSE
Hierbei handelt es sich um eine selbstständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen. Die Leistungshöhen sind bei dieser Art der betrieblichen Altersvorsorge unbegrenzt.
WAS PASSIERT BEIM JOBWECHSEL?
Solltest du deinen Arbeitgeber aus unterschiedlichsten Gründen wechseln, besteht in der Regel nicht die Möglichkeit deinen Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen.
Eventuell arbeitet dein neuer Arbeitgeber mit einem anderen Anbieter zusammen, welcher nicht verpflichtet ist, deinen alten Vertrag zu verwalten.
Solltest du dennoch von deinem alten Vertrag überzeugt sein, besteht die Möglichkeit diesen auf dich selbst umschreiben zu lassen.
Der Nachteil: die Beiträge werden fortan aus deinem Nettoeinkommen gezahlt und eine betriebliche Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung macht wenig bis gar keinen Sinn.
DEINE WEITEREN MÖGLICHKEITEN
KÜNDIGUNG
Eine Kündigung ist unter normalen Umständen nicht möglich, denn mit einer betrieblichen Altersvorsorge soll die gesetzliche Rente unterstützt werden.
BEITRAGSFREISTELLUNG
Besser als eine Kündigung ist die sogenannte Beitragsfreistellung. Hierbei zahlst du keine monatlichen Beiträge mehr und erhältst zu Rentenbeginn eine Leistung.
Sollte das Kapital daraus zu gering sein, besteht tatsächlich die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen. Gering heißt in dem Fall 32,90 € Rente pro Monat (alte Bundesländer) bzw. 31,50 € Rente pro Monat (neue Bundesländer). Bei Auszahlung fallen dann Steuern und Sozialabgaben an. Du benötigst in diesem Fall der Fälle keine Zustimmung des Arbeitgebers bei einem Jobwechsel.
DIE AUSZAHLUNGSPHASE
Während du in der Einzahlungsphase die Vorteile der Steuer- und Sozialabgabefreiheit genießt, muss deine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge voll versteuert werden. Das stellt zunächst einmal kein Problem dar, da dein persönlicher Steuersatz als Rentner geringer ist als zu deiner erwerbstätigen Zeit.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als monatliche Rente, selten besteht ein Kapitalwahlrecht.
ZUSAMMENGEFASST
- die betriebliche Altersvorsorge gehört zur zweiten Säule des Altersvorsorgemodells und genießt während der Ansparphase Steuervorteile und Sozialabgabefreiheit
- in der Auszahlungsphase muss die Leistung voll versteuert werden und es werden Sozialabgaben fällig
- es gibt fünf Durchführungswege, wobei der Arbeitgeber die Wahl hat, welcher genutzt wird
- eine vollständig arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge sollte man immer mitnehmen, da es geschenktes Geld für den Arbeitnehmer ist
- eine betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung sollte mit mindesten 20 % von deinem Arbeitgeber bezuschusst werden